Unternehmen, die Brandschutz nicht nur als Pflicht, sondern als Führungsaufgabe begreifen, vermeiden Stillstände, Reputationsschäden und teure Sanierungen. Entscheidend ist eine ausreichende Zahl geschulter Brandschutzhelferinnen und -helfer, die in den ersten Minuten handeln können. Genau hier gibt die ASR A2.2 klare Leitplanken und benennt zugleich, was die Ausbildung fachlich leisten muss. Wer diese Vorgaben sauber auf den eigenen Betrieb überträgt, gewinnt Sicherheit im Audit, im Versicherungsfall und vor allem im Ernstfall.
Das Thema betrifft alle Arbeitgeber, vom Praxisverbund bis zum Produktionswerk. Denn nicht die Gesamtbelegschaft zählt, sondern die Anzahl der Personen, die gleichzeitig anwesend sind. Schichtmodelle, Abwesenheiten und besondere Risiken verändern die Rechnung deutlich. In diesem Beitrag erhalten Sie eine praxistaugliche Berechnungslogik, realistische Beispiele und die Lernziele, die eine Ausbildung nach ASR A2.2 und DGUV Information 205-023 abdecken sollte. Die wichtigsten Punkte sind mit Originalquellen belegt.

Wenn die Quote nicht stimmt, wankt der Notfallplan
Die häufigste Fehlannahme lautet: „Fünf Prozent, das passt schon.“ In der ASR A2.2 ist dieser Anteil als Richtwert für normale Brandgefährdung beschrieben. Die Norm fordert aber ausdrücklich, die konkrete Anzahl aus der Gefährdungsbeurteilung abzuleiten. Wer pauschal mit einer Prozentzahl arbeitet, riskiert Unterdeckung in Randzeiten, bei Urlaubsspitzen oder in großflächigen Bereichen mit langen Wegen. Das führt zu verzögertem Alarm, verspätetem Löschbeginn und unnötigen Evakuierungsproblemen. Die ASR beschreibt die 5 Prozent daher nur als in der Regel ausreichend und verlangt, Schichtbetrieb und Abwesenheiten mitzudenken. (baua.de)
Ein zweiter Klassiker: Man rechnet mit der Gesamtzahl der Beschäftigten, obwohl am Ende die gleichzeitige Anwesenheit zählt. So entstehen schöne Tabellen, die im Tagesgeschäft keinen Bestand haben. Spätestens bei einer Begehung fällt auf, dass am Wochenende, in der Spätschicht oder im Außenlager niemand mit Löschpraxis greifbar ist. Auch Baustellen sorgen für Irrtümer. Für stationäre Teile wie Baubüros gelten die Regeln zur Zahl und Ausbildung der Brandschutzhelfer. Für Tätigkeiten mit erhöhter Brandgefährdung auf der Baustelle sind zusätzlich alle betroffenen Personen praktisch zu unterweisen. (baua.de)
Dritter Stolperstein: veraltete Auffrischungsintervalle. Viele Unternehmen planen nach drei bis fünf Jahren. Die ASR hat diese Empfehlung 2025 präzisiert. Bei normaler Brandgefährdung gilt als bewährter Praxiswert ein Intervall von zwei bis fünf Jahren für Unterweisung mit Übung. Wer diese Spanne nicht nutzt und zu spät auffrischt, verliert Handlungssicherheit im Audit und Routine beim Personal. (baua.de)
Zur Ausbildung: Die ASR A2.2 nennt die inhaltlichen Mindestanforderungen. Brandschutzhelfer werden in den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes, in der betrieblichen Brandschutzorganisation, in Funktion und Wirkung von Feuerlöscheinrichtungen, in Brandgefahren sowie im Verhalten im Brandfall unterwiesen. Unverzichtbar sind praktische Übungen an Feuerlöscheinrichtungen. Die DGUV Information 205-023 konkretisiert das Curriculum, empfiehlt für die Theorie mindestens zwei Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und fordert realitätsnahe Übungen, damit Distanzen, Auslösemechanismen und Löschtaktik nicht nur theoretisch bekannt sind. (baua.de)
Planen Sie die Wiederholung der Unterweisung mit Übung im Korridor von zwei bis fünf Jahren und verkürzen Sie das Intervall bei betrieblichen Änderungen, neuen Verfahren oder erhöhter Fluktuation. So bleibt die Handhabung sicher, und die Organisation hält auch in Randzeiten. (baua.de)
Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, die eigene Abdeckung zu prüfen. Wenn Sie eine schlanke Soll-Ist-Analyse oder eine Inhouse-Schulung wünschen, die auf Ihre Gefährdungsbeurteilung abgestimmt ist, sprechen Sie uns an. Wir zeigen transparent, wie Sie mit wenigen Schritten verlässlich auf die Sollwerte kommen.
So ermitteln Sie die passende Zahl und richten die Ausbildung sinnvoll aus
Startpunkt ist immer die Gefährdungsbeurteilung. Prüfen Sie Nutzung, Brandlasten, Personenströme, Wege und technische Schutzmaßnahmen. Die ASR unterscheidet zwischen normaler und erhöhter Brandgefährdung. Für normale Gefährdung hat sich ein Anteil von fünf Prozent der anwesenden Beschäftigten als ausreichend bewährt. Bei erhöhter Gefährdung, vielen anwesenden Personen, eingeschränkter Mobilität oder großer räumlicher Ausdehnung kann eine höhere Quote erforderlich sein. Berücksichtigen Sie ausdrücklich Schichtmodelle sowie Ausfälle durch Fortbildung, Urlaub, Krankheit oder Fluktuation. (baua.de)
Pragmatische Berechnungslogik:
- Ermitteln Sie pro Schicht die maximale Zahl gleichzeitig anwesender Beschäftigter je Bereich.
- Wenden Sie darauf den 5-Prozent-Richtwert an und runden Sie auf volle Personen auf.
- Ergänzen Sie eine Reserve, die Ihrer Abwesenheitsquote entspricht. In vielen Betrieben sind 20 bis 40 Prozent Reserve realistisch.
- Prüfen Sie besondere Lagen: sehr große Flächen, mehrere Ebenen, viele betriebsfremde Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität. Erhöhen Sie die Anzahl dort anteilig.
Sonderfall kleine Feuerlöscher: Setzen Sie im Normalbereich gezielt leichtere 2-LE-Feuerlöscher ein, um die Bedienbarkeit zu steigern und die Entfernungen zum nächsten Löscher zu halbieren, dann verlangt die ASR im Gegenzug die Verdopplung der Zahl der Brandschutzhelfer. Dieser Hebel ist sinnvoll in Bereichen mit kurzen Reaktionszeiten und geringer körperlicher Belastbarkeit der Mitarbeitenden, er erfordert aber vorausschauende Einsatzplanung. (baua.de)

Beispiele aus der Praxis
Beispiel 1: Büro mit 40 gleichzeitig Anwesenden.
Normale Brandgefährdung, eine Etage, keine besonderen Risiken. Mindestwert 5 Prozent von 40 ergibt 2 Brandschutzhelfer. Mit 30 Prozent Reserve für Abwesenheit planen Sie 3 benannte Personen, die sich in Urlaubszeiten abwechseln. Die praktische Übung erfolgt alle zwei bis fünf Jahre im Hof auf dem Gasbrenner, ergänzt um eine jährliche Unterweisung für alle Beschäftigten.
Beispiel 2: Produktionsbetrieb mit 120 Personen im Dreischichtbetrieb, weitläufige Hallen.
Pro Schicht sind 40 Personen anwesend, verteilt auf zwei Hallen. Pro Halle kalkulieren Sie separat: 5 Prozent von 20 ergeben 1, aufgerundet 1 pro Halle, also 2 pro Schicht. Mit 50 Prozent Reserve und Vertretung über alle Schichten hinweg landen Sie bei 9 bis 12 benannten Personen. Die Gefährdungsbeurteilung stuft Schweißarbeitsplätze als erhöht ein, daher wird die Quote dort erhöht und die Inhalte der Ausbildung um Metallbrände ergänzt.
Beispiel 3: Pflegeeinrichtung mit 70 gleichzeitig anwesenden Beschäftigten und vielen Bewohnerinnen und Bewohnern mit eingeschränkter Mobilität.
Hier spricht die ASR für eine höhere Zahl an Brandschutzhelfern. 5 Prozent ergeben 4, aufgerundet 4. Wegen der eingeschränkten Mobilität und der großen Personenanzahl erhöht die Einrichtung auf 8, verteilt auf Wohnbereiche und Schichten. Der praktische Teil der Ausbildung betont Alarmierung, Türmanagement, Evakuierungsunterstützung und Kommunikation mit der Feuerwehr.
Beispiel 4: Lebensmitteleinzelhandel mit 25 Anwesenden, großer Verkaufsfläche und Küchenbereich.
Ausgangswert sind 2 Brandschutzhelfer. Durch den Einsatz leichterer 2-LE-Löscher im Kassenbereich werden die Wege kurz gehalten, daher wird die Zahl der Brandschutzhelfer nach ASR verdoppelt. Der Markt benennt 4 Personen, davon mindestens 2 pro Schicht, und trainiert Fettbrand-Szenarien mit Schaumlöschern und Löschdecken.
Zusätzliche Tipps für die Umsetzung
- Planen Sie standortgenau, nicht unternehmensweit. Zählen Sie pro Gebäude, Etage und Bereich die gleichzeitig Anwesenden. So vermeiden Sie rechnerische Inseln ohne real verfügbare Helfer.
- Verknüpfen Sie Brandschutz- und Evakuierungsorganisation. Ein Teil der Brandschutzhelfer kann zugleich Evakuierungsrollen übernehmen. Das spart Ressourcen, solange Wegezeiten und Aufgaben im Alarmplan sauber getrennt sind.
- Führen Sie ein kleines Kompetenzregister. Hinterlegen Sie je Person Datum der letzten Übung, Gerätekenntnisse, Hauskenntnis und Schichtzuordnung. Ein Blick genügt, um Reserve und fällige Auffrischungen zu sehen.
- Üben Sie dort, wo es brennt. Wählen Sie Übungsszenarien aus den eigenen Risiken: Fettbrand in der Küche, Elektrobrand im Serverraum, Metallbrand in der Fertigung. Nur so entsteht Verhalten, das im Ernstfall abrufbar ist.
Schnellübersicht: Mindestanzahl Brandschutzhelfer je gleichzeitig Anwesende
| Anwesende Beschäftigte | Mindestzahl BSH (5 %) | Planungswert inkl. 30 % Reserve |
|---|---|---|
| 10 | 1 | 2 |
| 20 | 1 | 2 |
| 50 | 3 | 4 |
| 100 | 5 | 7 |
| 200 | 10 | 13 |
| 500 | 25 | 33 |
Hinweis: Der tatsächliche Bedarf ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei erhöhter Gefährdung, großer räumlicher Ausdehnung, vielen betriebsfremden Personen oder eingeschränkter Mobilität können höhere Werte erforderlich sein. (baua.de)
Fazit für Entscheiderinnen und Entscheider
Die richtige Anzahl an Brandschutzhelferinnen und -helfern entsteht nicht aus Bauchgefühl, sondern aus einer sauberen Gefährdungsbeurteilung, dem 5-Prozent-Richtwert als Startpunkt, Schicht- und Ausfallplanung sowie realitätsnaher Ausbildung. Die ASR A2.2 und die DGUV Information 205-023 geben dafür ein belastbares Gerüst: fünf Prozent bei normaler Gefährdung, praktische Übungen verpflichtend, Wiederholung in der Praxis alle zwei bis fünf Jahre. Wer diese Bausteine konsequent anwendet, erhöht die Reaktionsgeschwindigkeit im Entstehungsbrand, schützt Menschen und Werte und hält Prüfungen souverän stand. (baua.de)
Wenn Sie Ihre Zahlen verifizieren oder das Curriculum auf Ihre Risiken zuschneiden wollen, unterstützen wir Sie gern. Ein kurzer Austausch reicht, um zu klären, wie viele Personen Sie pro Schicht benötigen und welche Übungsszenarien in Ihrem Umfeld Sinn ergeben.
FAQ
FAQ – Häufige Fragen
Glossar
- ASR A2.2
- Technische Regel für Arbeitsstätten „Maßnahmen gegen Brände“. Sie konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung, unter anderem zur Anzahl und Ausbildung von Brandschutzhelfern. (baua.de)
- DGUV Information 205-023
- Handlungshilfe der gesetzlichen Unfallversicherung, die Inhalte, Dauer und Zielsetzung der Ausbildung von Brandschutzhelfern systematisch darstellt. (publikationen.dguv.de)
- Löschmitteleinheit (LE)
- Hilfsgröße zur Berechnung der Leistungsfähigkeit und Anzahl von Feuerlöschern. LE-Werte lassen sich addieren, um die Grundausstattung zu ermitteln.
- Gefährdungsbeurteilung
- Systematische Bewertung der betrieblichen Gefährdungen, auf deren Basis organisatorische Maßnahmen wie die Benennung von Brandschutzhelfern festgelegt werden.
- Brandschutzordnung Teil C
- Teil der betrieblichen Brandschutzordnung nach DIN 14096 mit Anweisungen für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben, etwa Ansprechpersonen für die Feuerwehr.


