Dienstleister für:
Externe Sicherheitsfachkraft, überbetrieblicher Dienst:
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach DGUV 2
- Jeder Unternehmer ist verpflichtet, seine Betrieb sicherheitstechnisch zu betreuen.
- Wir stellen als überbetrieblicher Dienst Ihre externe Sicherheitsfachkraft
- Wir beraten Sie darüber hinaus in alle Fragen der Arbeitssicherheit .
Vorteile unserer sicherheitstechnischen Betreuung:
- Fachkompetente Beratung durch unsere Sicherheitsingenieure
- Erfahrung aus Tätigkeit in mehreren Betrieben die bei unterschiedliche Berufsgenossenschaften angeschlossen sind
- Vertretung der betrieblichen Interessen gegenüber den Aufsichtsbehörden
Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze gemäß ArbSchG Arbeitsschutzgesetz (1996) und Betriebssicherheitsverordnung:
- Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze.
- Die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes müssen ermittelt werden.
- Wir beurteilen Ihre Arbeitsplätze fachkompetent.
- Wir ermitteln die Gefährdungen und bewerten das Risiko.
- Wir legen die Maßnahmen des Arbeitsschutzes fest.
- Wir erstellen die Dokumentation.
- Sie haben Ihre Pflicht erfüllt.