Arbeitssicherheit

Dienstleister für:

Und den ASD BGN

Externe Sicherheitsfachkraft, überbetrieblicher Dienst:

  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach DGUV 2
  • Jeder Unternehmer ist verpflichtet, seine Betrieb sicherheitstechnisch zu betreuen.
  • Wir stellen als überbetrieblicher Dienst Ihre externe Sicherheitsfachkraft
  • Wir beraten Sie darüber hinaus in alle Fragen der Arbeitssicherheit .

Vorteile unserer sicherheitstechnischen Betreuung:

  • Fachkompetente Beratung durch unsere Sicherheitsingenieure
  • Erfahrung aus Tätigkeit in mehreren Betrieben die bei unterschiedliche Berufsgenossenschaften angeschlossen sind
  • Vertretung der betrieblichen Interessen gegenüber den Aufsichtsbehörden

Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze gemäß ArbSchG Arbeitsschutzgesetz (1996) und Betriebssicherheitsverordnung:

  • Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze.
  • Die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes müssen ermittelt werden.
  • Wir beurteilen Ihre Arbeitsplätze fachkompetent.
  • Wir ermitteln die Gefährdungen und bewerten das Risiko.
  • Wir legen die Maßnahmen des Arbeitsschutzes fest.
  • Wir erstellen die Dokumentation.
  • Sie haben Ihre Pflicht erfüllt.