
Haben Sie bereits Post von Ihrer Berufsgenossenschaft erhalten? Die gesetzlichen Anforderungen an die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung befinden sich im Wandel. Die DGUV Vorschrift 2, das zentrale Regelwerk für den Arbeitsschutz in Deutschland, wurde grundlegend überarbeitet.
Für Unternehmer bedeutet das: Die Karten für die Berechnung der Betreuungszeiten werden neu gemischt.
Was ist neu an der DGUV Vorschrift 2?
Die Reform zielt darauf ab, die Betreuung in den Betrieben bedarfsgerechter und flexibler zu gestalten. Die wesentlichen Änderungen betreffen vor allem die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung:
- Präzisere Gefährdungsgruppen: Die Zuordnung der Betriebe zu den sogenannten WZ-Schlüsseln (Wirtschaftszweige) wurde aktualisiert. Dies kann direkten Einfluss auf die Einsatzzeiten Ihrer Sicherheitsfachkraft und Ihres Betriebsarztes haben.
- Stärkung der betriebsspezifischen Betreuung: Der Fokus verschiebt sich partiell weg von starren Zeitvorgaben hin zu einer Betreuung, die sich strikt an den tatsächlichen Gefährdungen in Ihrem Betrieb orientiert (z. B. bei technologischen Umstellungen oder neuen Arbeitsprozessen).
- Harmonisierung: Die Vorschriften der verschiedenen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen wurden weiter vereinheitlicht, um bürokratischen Aufwand für Unternehmen mit mehreren Standorten zu reduzieren.
Warum jetzt Handlungsbedarf besteht
Ab 2026 greifen die neuen Berechnungsmodelle vollumfänglich. Eine fehlerhafte Berechnung der Betreuungsstunden ist nicht nur ein Compliance-Risiko, sondern kann im Falle eines Arbeitsunfalls auch haftungsrechtliche Konsequenzen haben. Zudem fordern die Berufsgenossenschaften aktuell verstärkt Nachweise über die aktuelle Betreuungsform ein.
im Überblick
Unser Service: Der Schmittnägel-Check für Ihre Rechtssicherheit
Wir lassen unsere Kunden bei diesen regulatorischen Änderungen nicht allein. Arbeitsschutz ist bei uns keine statische Leistung, sondern ein dynamischer Prozess.
Deshalb haben wir uns entschlossen, alle bestehenden Kundenverträge proaktiv auf ihre Rechtskonformität hin zu prüfen.
Was bedeutet das für Sie als Bestandskunde?
- Kostenlose Überprüfung: Wir analysieren Ihren aktuellen Vertrag im Hinblick auf die neuen Vorgaben der DGUV Vorschrift 2.
- Abgleich der Betreuungszeiten: Wir prüfen, ob Ihre aktuelle Stundenanzahl noch den geänderten Gefährdungsgruppen entspricht.
- Anpassungs-Service: Sollte eine Änderung notwendig sein, kommen wir mit einem konkreten Vorschlag auf Sie zu, um Ihre Rechtssicherheit lückenlos zu garantieren.
Fazit
Die neue DGUV Vorschrift 2 muss keine Belastung sein. Richtig genutzt, bietet sie die Chance, den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen effizienter und wirtschaftlicher zu gestalten.
Sie haben Fragen zur neuen Vorschrift oder haben bereits Post von der BG erhalten? Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Erstberatung. Wir sorgen dafür, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während wir den Kopf für Ihre Sicherheit hinhalten.
